Der Koalitionsausschuss auf Bundesebene hat am 28.03.2023 mehrere Beschlüsse gefasst, welche u.a. den Straßenbau betreffen. Dazu gehört zum einen, dass zukünftig einzelne sanierungsbedürftige Brücken, die ersetzt werden müssen, einfacher mit mehr Spuren als vorher neu aufgebaut werden können.
Zum anderen wurde festgelegt, dass Projekte aus dem Fernstraßenausbaugesetz, die unter die Kategorien FD-E (Fest Disponiert – Engpassbeseitigung) und VB-E (Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung) fallen, zur Planungsbeschleunigung als „im überragenden öffentlichen Interesse“ klassifiziert werden können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um den Ausbau bestehender Autobahnen. Es geht um bundesweit 148 Teilprojekte. Die Festlegung auf die Projekte soll im Einvernehmen mit den betroffenen Bundesländern geschehen. Nur in sechs Bundesländern befinden sich mehrere Teilprojekte, mit 66 fast die Hälfte in NRW.
Damit gilt das Fernstraßenausbaugesetz weiter, mit allen Projekten wie bisher. Am „ob“ ändert sich rechtlich nichts. Weiterhin entscheidet das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes darüber, ob Projekte gebaut werden sollen. Es bekommen jedoch einige Projekte noch einmal eine herausgehobene Position, die Auswirkungen auf das „wie“ der Realisierung haben kann.