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14Mai

DANKE!

Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern ganz herzlich für Ihre Stimme! Jetzt wird NRW endlich von einer starken rot-grünen Mehrheit regiert.

Ganz besonders freuen wir uns über den Wiedereinzug von Horst Becker in den Düsseldorfer Landtag! Und hoffen auf eine starke grüne Handschrift der zukünftigen Regierung.

08Mai

Erststimme & Zweitstimme erklärt

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Erststimme

Das Parlament besteht aus mindestens 181 Abgeordneten. Es gibt in NRW 128 Wahlkreise. Der Kandidat / die Kandidatin der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Bei der Erststimme gilt: “Der Gewinner bekommt alles”. Nur eine Person gewinnt, alle anderen Stimmen sind “verfallen”. In der Regel gelingt dies nur Kandidaten von SPD oder CDU.

Zweitstimme

Die weiteren mindestens 53 Abgeordneten, ziehen über die Landesreservelisten der jeweiligen Parteien in den Landtag ein.

Diese 53 Plätze werden dabei so an die Parteien verteilt, dass am Ende die Stimmenanteile im Landtag dem Verhältnis der Zweitstimmen bei der Wahl entsprechen. Mit der Zweitstimme entscheidest Du über die Stärke und Sitzanzahl der einzelnen Parteien im Landtag. Hat eine Partei so viele Sitze direkt aus den Wahlkreisen bekommen, dass dies mit den 53 Sitzen nicht ausgeglichen werden kann, werden so lange mehr Sitze an die anderen Parteien verteilt, bis das Verhältnis wieder stimmt. Dieses Vorgehen nennt man personifizierte Verhältniswahl.

Zweitstimme Grün!

Für uns Grüne ist deshalb die Zweitstimme außerordentlich wichtig! Sie entscheidet, mit wie vielen Vertretern wir im Parlament vertreten sind. Nur eine starke Grüne Fraktion im Landtag setzt sich für bessere Bildung für alle Kinder ein, treibt die beschleunigte Energiewende voran,setzt sich für Frauen und gute Pflege im Alter ein, stärkt die Kommunen und steht für mehr Transparenz und echte Beteiligung. Die Zweitstimme entscheidet auch darüber, ob wir Grüne die erfolgreiche Arbeit in einer Rot-Grünen Regierung fortsetzen können oder ob es eine große Koalition in NRW geben wird.

Deshalb: Zweitstimme Grün!

08Mai

Einheitslasten: Schlappe für CDU/FDP in Münster

Horst Becker: Nun einvernehmlich Regelung mit den Kommunen erarbeiten. 

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Klage von 91 Kommunen gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Februar 2010 erklärt Horst Becker, zwischen 2005 und 2010 während der CDU/FDP-Regierung kommunalpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion und danach parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr:

„Das ist ein erfreulicher Erfolg für die Städte und Gemeinden. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte seit 2007 die Kommunen gegen den Widerstand von Grünen und SPD über Jahre schwer belastet. Das Urteil offenbart, wie kommunalfeindlich diese Politik war.

Durch dieses Urteil wird erneut klar, dass CDU/FDP zwischen 2005 und 2010 den Landeshaushalt zu Lasten der Kommunen schöngerechnet haben. Gegen die Stimmen von Grünen und SPD hatten sie im Februar 2010 das jetzt verworfene Gesetz beschlossen. Immer mit dabei waren die hiesigen Landtagsabgeordneten Krautscheid, Milz, von Böselager und Solf (alle CDU) sowie Herr Papke (FDP). Die Landesregierung aus Grünen und SPD hat die aus dem Gesetz resultierenden Forderungen gegen die Kommunen direkt nach dem Regierungswechsel bis zum jetzigen Urteil ausgesetzt und für den erwarteten Fall des Urteils gegen das Land eine umgehende verfassungskonforme Neugestaltung vereinbart. Wir Grüne stehen dazu und wollen nach der Landtagswahl die Lastenverteilung unter Berücksichtigung des Urteils wie versprochen neu regeln und unsere kommunalfreundliche Politik fortsetzen und eine einvernehmliche Regelung mit den Kommunen erarbeiten.

Das Urteil macht aber auch deutlich, auf welch tönernen Füßen die immer wieder gemachten Konsolidierungsversprechen von Herrn Röttgen und Herrn Lindner sind. Ähnlich wie im Bereich U3-Betreuung oder WestLB wird es noch Jahre dauern, bis die Altlasten der Regierung Rüttgers zusammen mit der Lindner-FDP abgetragen sind. Fakt ist übrigens auch, dass sich CDU und FDP nach wie vor nicht dafür einsetzen, dass sich der Bund stärker an den Kosten der Kommunen beteiligt. Selbst die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund musste Rot-Grün über den Bundesrat erkämpfen.“

08Mai

Fakten zum Nachtflug Köln/Bonn

Passagiernachtflugverbot– Lärmminderung beim Frachtflug

Die Schlagzeilen um das Passagiernachtflugverbot häufen sich. Teilweise entsteht durch diese Berichterstattung mehr Verwirrung als Aufklärung.

Wie sind die Fakten?

  • Direkt nach der Unterzeichnung der Koalitionsvereinbarung zwischen Grünen und SPD im Sommer 2010 hat der Flughafen angekündigt, auf jeden Fall gegen die Einführung eines Passagiernachtflugverbotes klagen zu wollen und bezieht sich dabei auf die von dem früheren Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) ausgestellte und bis 2030 laufende Betriebsgenehmigung. Der Bundesverkehrsminister, Herr Ramsauer (CSU), kündigte ebenfalls direkt an, dagegen von seinem WeisungsrechtGebrauch machen zu wollen.
  •  Daraufhin hat es im Herbst 2010, durch mich veranlasst, im Landesverkehrsministerium den Auftrag zu einem Gutachten gegeben. In dem sollte die Frage beantwortet werden, ob ein nächtliches Passagierflugverbot vor Ablauf der Betriebsgenehmigung im Jahr 2030 einführbar sei. Das Ergebnis war eindeutig: Im Lichte der Rechtsprechung auch zum Flughafen Leipzig ist eine solche Differenzierung möglich und auch ein Mittel der Wahl zu mehr Lärmschutz, weil der Passagierflug in der alten Betriebsgenehmigung seit 1997 vom Vertrauensschutz ausgenommen ist.
  •  Im August 2011 wurde daraufhin, trotz erneuter Drohung einer gegenteiligen Weisung aus dem Bundesverkehrsministerium und die dadurch verursachte Verzögerung, das gesetzlich vorgeschriebeneAnhörungsverfahren begonnen und Ende Oktober 2011 abgeschlossen. Die durch Rechtsanwälte vorgetragenen Gegenpositionen des Flughafens, der Luftverkehrsgesellschaften und anderer wurden wiederum durch Gutachten zu den vorgetragenen wirtschaftlichen Folgen und zu den Rechtsfragen untersucht und klar entkräftet. Der Text der neuen Betriebsgenehmigung wurde in Absprache mit den Juristen durch die Fachabteilung und mich danach dem Landesverkehrsminister vorgelegt, der in den darauf folgenden fünf Wochen nochmals Gespräche mit allen Beteiligten führte. Als die wie zu erwarten keinen Konsens möglich machten, wurde die neue Nachtflugregelung am 18. April dem Bundesverkehrsminister übergeben.

Welche Rolle spielt Bundesverkehrsminister Ramsauer?

Schon 1997 hat der damalige Bundesverkehrsminister Wissmann (CDU) die Nachtflugregelung „kassiert“, weil das Bundesverkehrsministerium auf dem Erlasswege einen „Zustimmungsvorbehalt zu Nachtflugbeschränkungen“herausgegeben hat, der bis heute gilt. Da Herr Ramsauer mehrfach über die Presse und auch schriftlich mit einer Weisung gedroht hat und der Erlass nach wie vor besteht, muss er nun zumindest erklären, dass er ein solches Passagiernachflugverbot nicht anhält.

Was bedeutet der öffentliche Streit von Herr Ramsauer um die Zuständigkeit in Wahrheit?

Es geht in Wahrheit um die Frage, ob Herr Verkehrsminister Ramsauer vor der Wahl seine Entscheidung bekannt gibt. Würde er seiner mehrfachen Ankündigung  folgen und eine Weisung gegen das Passagiernachtflugverbot aussprechen, hätte Herr Röttgen als Bundesumweltminister, CDU-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in NRW und aus dem Rhein-Sieg-Kreis stammender Bundestagsabgeordneter ein massives Problem. Deswegen spielt Herr Ramsauer „Ping-Pong“ und Herr Röttgen erklärt gleichzeitig, dass er jafür das Passagiernachtflugverbot sei. Es ist zu befürchten, dass nach der Wahl im wahrsten Sinne des Wortes ein böses Erwachen folgt.

Warum taucht Herr Röttgen in dieser Frage so ab und setzt sich in Berlin nicht durch – zumal sein Bundesumweltministerium für Lärm mitzuständig ist?

Herr Röttgen hat in den letzten zehn Monaten trotz schriftlicher Bitte zu der von Verkehrsminister Ramsauer angedrohten Weisung nie Stellung bezogen. Er hat nach meiner Kenntnis in seiner Amtszeit auch jedes Gespräch mit der hiesigen Lärmschutzgemeinschaft unterlassen – im Gegensatz zu seinen Vorgängern! Es drängt sich bezüglich seiner Person auch hier der Eindruck auf, dass es ihm lediglich darum geht, über die Wahl zu kommen.

Was haben die Grünen neben dem Passagierflugverbot für die Nacht zur Lärmminderung vor?

Das Netzwerk der Lärmminderungspläne der Kommunen muss so verknüpft werden, dass dort die strengeren Vorsorgewerte des Umweltbundesamtes für die Nacht festgeschrieben werden und so auf einen durchzusetzenden Lärmminderungsplan des Flughafens einwirken (siehe Koalitionsvertrag). In diesem müssten kontinuierliche Schritte zur Lärmminderung festgeschrieben werden (z. B. über eine deutlichere und anwachsende Gebührenspreizung nach Lärm). Vorstellbar wäre eine Zielvereinbarung für bestimmte Jahre, in denen dann eine nach und nach abzusenkende Lärmobergrenze für Einzelschallpegel oder Lärmkontingente in der Nacht festgelegt werden und bei Überschreitung Ordnungsgelder zu zahlen wären. Rechtlich ist es möglich – ein dem Grunde nach ähnliches Modell wurde in Brüssel angewandt und ist bei Klage einer Airline von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im letzten Juli letztinstanzlich akzeptiert worden. Der EuGH hat festgestellt, dass es sich dabei nicht um eine unzulässige Veränderung der Betriebsgenehmigung, sondern um eine umweltrechtliche Rahmenbedingung der zuständigen Behörden handele und es erlaubt sei, im Wiederholungsfall der Zuwiderhandlung Bußgelder festzulegen (in diesem Fall sogar 50.000 Euro!).

Tatsache ist gerade beim Thema Nachtflug in Köln/Bonn: GRÜN macht den Unterschied! Nur wenn wir GRÜNE gestärkt aus der Wahl am 13. Mai hervorgehen, gibt es in dieser Frage weiter Fortschritte!

Deswegen am 13. Mai:  Zweitstimme GRÜN!

03Mai

Zeitspiel von Ramsauer und Röttgen muss aufhören

Landesverkehrsminister Voigtsberger darf nicht zaudern sondern muss Klarheit erzwingen

Horst Becker, bis zur Auflösung des Landtages am  14. März parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr, nimmt zu den Äußerungen von Bundesverkehrsminister Ramsauer von heute und Bundesumweltminister Röttgen von Samstag im KSTA wie folgt Stellung:

„In diversen öffentlichen Stellungnahmen, auch im Kölner Stadtanzeiger, hat Bundesverkehrsminister Ramsauer dargelegt, dass er das nächtliche Passagierflugverbot in Köln/Bonn anhalten wolle. Im Sommer letzten Jahres hat sein Haus schriftlich dem NRW-Verkehrsministerium mit Weisung gedroht, wenn das Verfahren weiter betrieben würde. Das Ministerium hat sich davon nicht einschüchtern lassen, sondern auf mein Betreiben  die saubere Vorbereitung durch Gutachten, Anhörung und wiederum gutachterliche Auswertung fortgesetzt. Dies war vor dem Hintergrund der  mehrfach angedrohten Klagen des Flughafens und den Äußerungen des Bundesverkehrsministers richtig und wichtig.

Wie vor genau diesem Hintergrund der CDU-Spitzenkandidat,  Bundesumweltminister Röttgen, davon sprechen kann, dass diese Landesregierung sich  „zwei Jahre um eine Entscheidung herumgedrückt“ habe, bleibt sein Geheimnis – ebenso warum er nie auf meinen Brief vom Sommer letzten Jahres zur angedrohten Weisung des Bundesverkehrsministers geantwortet hat. Schließlich steht er als Bundesumweltminister in Kenntnis der Stellungnahmen des Umweltbundesamtes zu den Folgen des nächtlichen Fluglärms und als Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises im Bundestag in einer besonderen Verpflichtung! Insgesamt ist das Verhalten der beiden Bundesminister ein Stück aus dem politischen Tollhaus und hat nur den Zweck, auf Zeit zu spielen, um vor der Wahl nicht Farbe bekennen zu müssen. Dies alles dient nicht dazu, dass die Bevölkerung Vertrauen in die Ehrlichkeit von Politik haben kann.

Ich erwarte, dass das Land NRW bei seinem Vorhaben nicht weiter von der Bundesregierung behindert und umgehend Klarheit geschaffen wird. Deswegen kann ich Herrn Landesverkehrsminister Voigtsberger erneut nur dringend dazu raten, nicht zu zaudern sondern durch eigenes Vorgehen diese Klarheit zu erzwingen. Er muss nun entsprechend seinen Ankündigungen vom Freitag letzter Woche nach Ablauf des heutigen Tages noch diese Woche dem Flughafen die neue Betriebsgenehmigung mit Wirkung zum Winterflugplan zustellen. Nur so können sich alle Beteiligten darauf einstellen und das unwürdige Schauspiel einem Ende zugeführt werden.“

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